»Klare Regeln erforderlich«
Gesetzlicher Rahmen für die Internetnutzung am Arbeitsplatz bislang nicht festgelegt. Ein Gespräch mit Cornelia Brandt*
Ralf Wurzbacher* Cornelia Brandt ist Referatsleiterin Innovations- und Technologiepolitik bei der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
F: Laut einem letzte Woche veröffentlichten Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt kann die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Wie bewerten Sie die Entscheidung?
Das Gericht hat den konkreten Fall an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen und erklärt, daß es vom Einzelfall abhän...
Artikel-Länge: 4214 Zeichen
Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.
Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.
Dein Abo zählt!
Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.