Haschisch kann im Ausnahmefall Medizin sein
Trotzdem bestätigten Verfassungsrichter grundsätzliches Verbot einer Selbstmedikation mit Cannabisprodukten
Ulf G. StubergerHaschisch kann als Medizin eingesetzt werden. Es ist aber nicht erlaubt, sich diese »sanfte Droge« einfach selbst zu verordnen. Der Konsum kann nur dann straffrei sein, wenn dazu eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden ist. Diese Grundsätze hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag bekanntgegebenen Beschluß aufgestellt.
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