Eine schallende Ohrfeige
Karlsruhe kippte deutsche Regelung zum EU-Haftbefehl wegen Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Damit ist Deutsch-Syrer Mamoun Darkazanli vor Auslieferung nach Syrien geschützt
Ulla JelpkeDas Bundesverfassungsgericht hat am Montag in einer weithin als sensationell empfundenen Entscheidung das deutsche Gesetz zum Europäischen Haftbefehl für nichtig erklärt. Die Karlsruher Richter stellten fest, daß die Bundesregierung und der Bundestag den Rahmenbeschluß der Europäischen Union (EU) nicht grundgesetzkonform umgesetzt haben. Daher dürfen deutsche Staatsangehörige vorerst nicht mehr an andere EU-Staaten ausgeliefert werden. Der Deutsch-Syrer Mamoun Darka...
Artikel-Länge: 4980 Zeichen
Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.
Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.
Dein Abo zählt!
Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.