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09.11.2005 / Ausland / Seite 1

Frankreich unter Notstandsrecht

Ausgangssperre in sozialen Brennpunkten. Polizeitruppen ausgebaut. »Präventive« Hausdurchsuchungen

Raoul Wilsterer

Am Dienstag hat die französische Regierung den Notstand ausgerufen. Sie berief sich auf ein Ausnahmegesetz von 1955, das seinerzeit gegen die algerische Befreiungsbewegung in der damaligen französischen Kolonie geschaffen wurde. Dieses war zuletzt 1984 bei einem Aufstand im pazifischen Neukaledonien, das sich immer noch in französischem Besitz befindet, angewandt worden. Nunmehr treffen die Sondergesetze die Nachkommen der Immigranten aus einstigen französischen Kol...

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