Bundeskartellamt verbietet Eon Langfristverträge
Böge hofft auf sinkende Gaspreise. Marktführer hat Klage angekündigt
Im Streit mit dem Energiekonzern Eon Ruhrgas um eine weitere Öffnung des Gasmarkts greift das Bundeskartellamt durch: Die Wettbewerbshüter untersagten dem Unternehmen endgültig die strittigen langfristigen Lieferverträge mit den Regional- und Ortsgasunternehmen, wie das Bundeskartellamt am Dienstag mitteilte. Die Behörde erhofft sich davon sinkende Gaspreise für die Verbraucher. Der Fall dürfte nun die Gerichte beschäftigen: Das Kartellamt hatte Eon im Dezember bere...
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