75 Ausgaben junge Welt für 75 €
Gegründet 1947 Montag, 25. November 2024, Nr. 275
Die junge Welt wird von 2993 GenossInnen herausgegeben
75 Ausgaben junge Welt für 75 € 75 Ausgaben junge Welt für 75 €
75 Ausgaben junge Welt für 75 €
Aus: Ausgabe vom 27.01.2006, Seite 5 / Inland

Gerichtsurteil zu Bedarfsgemeinschaft

Potsdam. Paare, die seit weniger als einem Jahr zusammenleben, sind nach Auffassung des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg keine eheähnliche Gemeinschaft und bilden daher auch keine Bedarfsgemeinschaft im Sinne der Hartz-IV-Gesetze. Das entschied das Gericht jetzt in Potsdam. Von einer »Einstands- und Verantwortungsgemeinschaft«, die alleine die Einkommensanrechnung des Partners rechtfertige, könne nach einem Jahr noch nicht die Rede sein, erklärte ein Gerichtssprecher. Ein Zusammenwohnen führe nicht automatisch zu einer eheähnlichen Gemeinschaft, entschieden die Richter. Das Jobcenter muß nun die Arbeitslosengeld-II-Bezüge ungekürzt zahlen.

(ddp/jW)