Beschlagnahme von E-Mails erleichtert
Karlsruhe. Sobald E-Mails auf dem Rechner des Empfängers eingegangen und gespeichert sind, unterliegen sie nicht mehr dem Fernmeldegeheimnis, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag entschieden. Die Beschlagnahme bei einer Durchsuchungsaktion müsse allerdings verhältnismäßig sein.
Mit seiner Entscheidung reagierte das Gericht auf die Verfassungsbeschwerde einer Heidelberger Richterin. Bei einer Hausdurchsuchung waren Computerdaten der Richterin beschlagnahmt worden. Nach dem gestrigen Urteil waren sowohl die Durchsuchung als auch die Beschlagnahme der Daten unrechtmäßig.
(AP/jW)
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