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Aus: Ausgabe vom 03.03.2006, Seite 5 / Inland

Gericht: Wucherlohn unzumutbar

Berlin. Wer von der Arbeitsagentur ein Stellenangebot mit einem Lohn unterhalb der Sozialhilfe bekommt, muß dieses nicht annehmen. Bei Ablehnung des Angebots dürften deshalb auch keine Sanktionen verhängt werden, entschied das Sozialgericht Berlin in einem am Donnerstag bekanntgebenen Urteil. Eine 44jährige Arbeitslose, die mit ihren beiden jugendlichen Söhnen zusammenlebt, hatte sich im Sommer 2004 geweigert, ein von der Arbeitsagentur unterbreitetes Stellenangebot bei einer Zeitarbeitsfirma als Hauswirtschaftshilfe anzunehmen. Dafür sollte ein Stundenlohn von 5,93 Euro gezahlt werden. Mit der Sozialhilfe und dem Arbeitslosengeld II habe der Gesetzgeber die Grenze für das maßgebliche Existenzminimum gezogen. (AFP/jW)

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