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Aus: Ausgabe vom 09.03.2006, Seite 16 / Sport

Fall 8

Urteilsbegründung zu Exschiedsrichter Robert Hoyzer möglicherweise fehlerhaft
Berlin. Die Urteilsbegründung im Wettskandal um Exschiedsrichter Robert Hoyzer ist möglicherweise fehlerhaft. Die Berliner Zeitung berichtete am Mittwoch, das Berliner Landgerichts habe Hoyzer eine Manipulation zugeordnet, die nicht Hoyzer selbst, sondern dessen ebenfalls verurteilter Kollege Dominik Marks begangen habe. Die angeblichen Unklarheiten im Urteil betreffen das Drittligaspiel des VfL Wolfsburg II gegen den Hamburger SV II am 6. November 2004, das in der Urteilsbegründung unter »Fall 8« aufgeführt wird. Zunächst heißt es, daß Marks die Partie gegen Zahlung von 7 000 Euro manipuliert und Hoyzer lediglich den Kontakt zu Drahtzieher Ante Sapina hergestellt habe. Später im Urteil heißt es dann, Hoyzer habe in sechs Fällen – darunter auch in »Fall 8« - »manipulierend in die von ihm geleiteten Fußballspiele eingegriffen«. Unklar ist, ob das Gericht bei der Urteilsfindung Hoyzer den »Fall 8« direkt anlastete. Somit ist auch ungewiß, ob der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig, der über die Revision entscheidet, die Fehler in der Urteilsbegründung für erheblich hält. (sid/jW)

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