Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2024
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Aus: Ausgabe vom 15.03.2006, Seite 14 / Feuilleton

Führerschein mit 17 – Versicherung überprüfen

Wer Tochter oder Sohn das »begleitete Fahren mit 17« – der Modellversuch läuft seit vergangenem Jahr – ermöglichen will, sollte seine Kfz-Police überprüfen. Sind hier als Fahrer nur Personen über 23 Jahre eingetragen, muß der Halter den jugendlichen Nutzer seiner Versicherung melden, da sich dies unmittelbar auf den Versicherungsbeitrag auswirke. Darauf machte die Signal-Iduna-Versicherungsgruppe in einer Pressemitteilung kürzlich aufmerksam. Unterbleibe dies, erlösche im Schadensfall zwar nicht der Versicherungsschutz: Viele Assekuranzen verhängten aber Vertragsstrafen und forderten die ausstehenden Beiträge nach, hieß es weiter. (PI/jW)