Aus: Ausgabe vom 15.03.2006, Seite 14 / Feuilleton
Führerschein mit 17 – Versicherung überprüfen
Wer Tochter oder Sohn das »begleitete Fahren mit 17« – der Modellversuch läuft seit vergangenem Jahr – ermöglichen will, sollte seine Kfz-Police überprüfen. Sind hier als Fahrer nur Personen über 23 Jahre eingetragen, muß der Halter den jugendlichen Nutzer seiner Versicherung melden, da sich dies unmittelbar auf den Versicherungsbeitrag auswirke. Darauf machte die Signal-Iduna-Versicherungsgruppe in einer Pressemitteilung kürzlich aufmerksam. Unterbleibe dies, erlösche im Schadensfall zwar nicht der Versicherungsschutz: Viele Assekuranzen verhängten aber Vertragsstrafen und forderten die ausstehenden Beiträge nach, hieß es weiter. (PI/jW)
Mehr aus: Feuilleton
-
Bessere Aufklärung und Vorsorge für alle?
vom 15.03.2006 -
Im Vollrausch der Produktpalette. CeBIT und Sozialverhalten
vom 15.03.2006 -
Am © gestoßen
vom 15.03.2006 -
»Das mit dem Geldschaufelfußball«
vom 15.03.2006