Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2024
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Aus: Ausgabe vom 21.03.2006, Seite 12 / Feuilleton

Ausgezahlt


In der Neuauflage eines Beleidigungsprozesses gegen Stefan Raab verurteilte das Landgericht München den TV-Moderator am Montag zu einer Geldstrafe von 20 000 Euro. Dies sind 130 000 Euro weniger als beim ursprünglichen Urteil des Münchner Amtsgerichts vom vergangenen September. Das Urteil ist rechtskräftig. Raab hatte eine Mutter aus Frankfurt/Main in seiner Pro-Sieben-Sendung »TV Total« bei der Einschulung ihrer Tochter mit einer Schultüte im Arm gezeigt und gesagt: »Unfaßbar, oder? Die Dealer tarnen sich immer besser.« (AP/jW)

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