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Aus: Ausgabe vom 22.03.2006, Seite 4 / Inland

Mannheimer Bündnis kämpft für Bleiberecht

Kurdischer Flüchtling in der Türkei von Sippenhaft bedroht.
Heute berät die rheinland-pfälzische Härtefallkommission über die drohende Abschiebung des Kurden Sedat Yildiz aus Ludwigshafen in die Türkei. Aus Sorge um ihr Leben flüchtete die vierköpfige kurdische Familie Yildiz zweimal aus der Türkei nach Deutschland. Bei einer Demonstration anläßlich des Newroz-Festes im Jahre 2001 wurden Vater und Tochter festgenommen und gefoltert.

Im selben Jahr floh die Familie erneut nach Deutschland. Vater und Tochter erhielten aufgrund ihrer Traumatisierung durch die Folter im Oktober letzten Jahres vom Bundesamt für Flüchtlinge und Migration in Trier ein Bleiberecht.

Am 30.12.2005 aber schrieb die Ausländerbehörde Ludwigshafen, daß der Sohn, Sedat Yildiz, nicht in Deutschland bleiben dürfe und wieder in die Türkei zurück müsse. Drei unabhängige ärztliche Gutachter plädieren übereinstimmend dafür, daß Sedat nicht abgeschoben werden soll. Falls der Sohn abgeschoben würde, befürchten sie eine lebensbedrohliche Retraumatisierung von Vater und Tochter.

Sedat ist direkt gefährdet, falls er in die Türkei muß. Ihm droht »Sippenhaft« und auf jeden Fall der Militärdienst, bei dem er möglicherweise auf seine kurdischen Landsleute schießen müßte. Das Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim (bleiberechtsbuendnis@ web.de) unterstützt die Familie seit 3 Jahren in ihrem Kampf für ein Bleiberecht. Voraussetzung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in der Härtefall-Kommission des Landes. (jW)

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