Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 25.03.2006, Seite 4 / Inland

Geldstrafe wegen Diskriminierung

Berlin. Wegen der Diskriminierung eines Schwarzafrikaners muß eine Kellnerin 300 Euro Strafe wegen Beleidigung zahlen. Sie hatte sich im September 2005 geweigert, den 35jährigen zu bedienen, weil er Ausländer ist. Vor Beginn der Verhandlung am Freitag beim Amtsgericht Berlin-Tiergarten hatte die Angeklagte ihren Einspruch gegen einen Strafbefehl zurückgenommen, so daß es nicht zum Prozeß kam. Nach Angaben der Richterin war dem aus Kamerun stammenden angehenden Medienberater die Bedienung aus »rassistischen Motiven« verweigert worden. Er sei mehrfach aufgefordert worden, die Gaststätte zu verlassen. Es gebe darüber hinaus Anhaltspunkte, »daß die Kellnerin auf Anweisung handelte«, sagte die Richterin. (ddp/jW)