Aus: Ausgabe vom 28.03.2006, Seite 4 / Inland
BGH stärkt Vermieterrechte
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Kündigungsmöglichkeiten des Vermieters bei mehrfach unpünktlicher Mietzahlung erleichtert. Nach dem am Montag veröffentlichten Urteil kann es einen Kündigungsgrund darstellen, wenn ein Mieter trotz Abmahnung erneut unpünktlich zahlt. Im konkreten Fall hatte ein Mieter in Berlin-Wedding die Miete, wie üblich, bis zum dritten Werktag eines Monats im Voraus zu zahlen. Drei Jahre lang zahlte der Mieter verspätet, teilweise im Laufe des Monats, manchmal auch erst im Folgemonat. Der Vermieter mahnte den Mieter Anfang 2001 ab und drohte die Kündigung an. Zwei Jahre später kam es erneut zu unpünktlichen Zahlungen. Als auch nach einer zweiten Abmahnung im Juli 2003 die Miete für den August mehr als zwei Wochen verspätet eintraf, kündigte der Vermieter fristlos und klagte auf Räumung. Zahlt der Mieter wiederholt unpünktlich und wurde er deshalb abgemahnt, muß er zukünftig eine pünktliche Zahlungsweise einhalten, erklärten die BGH-Richter. Ändert der Mieter sein Verhalten aber nicht, kann die Kündigung auch nach einmaliger weiterer Verzögerung ausgesprochen werden. (AFP/jW)
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