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Aus: Ausgabe vom 30.03.2006, Seite 5 / Inland

Merkel-Vorgabe zu Kündigungsschutz

Berlin. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich in den Koalitionsstreit über den Kündigungsschutz eingeschaltet. Im Bundestag bezeichnete sie es am Mittwoch als »eine Frage der Verläßlichkeit«, daß zunächst die Regelungen aus dem Koalitionsvertrag zunächst umgesetzt werden. Wenn man in zwei Jahren feststelle, daß es weitergehen müsse, werde es aber keine Denkverbote geben.

Arbeitsminister Franz Müntefering hatte am Dienstag mitgeteilt, er habe die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Änderungen gestoppt. In einem Beitrag für das Handelsblatt wirft er der Union vor, sie habe sich mit Forderungen nach einer weitergehenden »Liberalisierung« des Kündigungsschutzes von der Vereinbarung verabschiedet. Der Koalitionsvertrag sieht vor, daß die Probezeit von derzeit sechs Monaten auf zwei Jahre ausgedehnt werden kann. Im Gegenzug soll die Möglichkeit entfallen, Arbeitsverträge in den ersten zwei Jahren zu befristen und ohne Begründung zu kündigen. Diese Regelung sollte bereits im März auf den Weg gebracht werden. (AP/jW)

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