Aus: Ausgabe vom 01.04.2006, Seite 1 / Inland
Einsetzung des BND-Ausschusses vertagt
Wegen eines Verfahrensstreits hat der Bundestag am Freitag die Einsetzung des Untersuchungsausschusses über die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Irak-Krieg vertagt. Der Einsetzungsantrag von FDP, Grünen und Linkspartei.PDS wurde ohne Abstimmung an den Geschäftsordnungsausschuß überwiesen. Dort muß geklärt werden, ob offene Fragen zum militärischen Nachrichtenwesen im Verteidigungsausschuß statt im angestrebten Untersuchungsausschuß geklärt werden müssen.
Nach Verfassungsartikel 44 hat der Bundestag die Pflicht, auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder einen Untersuchungsausschuß einzusetzen. In Artikel 45 a macht das Grundgesetz allerdings die Einschränkung, daß der Artikel 44 »auf dem Gebiet der Verteidigung keine Anwendung« findet. Statt dessen kann der Verteidigungsausschuß auch die Rechte eines Untersuchungsausschusses haben: »Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder hat er die Pflicht, eine Angelegenheit zum Gegenstand seiner Untersuchung zu machen.«
Fragen zum militärischen Nachrichtenwesen betreffen offenbar den Einsatz zweier BND-Mitarbeiter zu Beginn des Irak-Krieges in Bagdad. Deren an die BND-Zentrale in Pullach übermittelte Erkenntnisse wurden in Teilen an das US-Militär weitergegeben. Dabei handelte es sich nach Regierungsangaben nicht um Informationen, die für den operativen Einsatz der US-Armee relevant gewesen wären. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jelpke, hingegen erklärte hierzu, alle Anzeichen wiesen darauf hin, daß die BND-Mitarbeiter die US-Streitkräfte bei der Auswahl von Bombenzielen unterstützt hätten. Dies sei ein weiteres Beispiel dafür, daß die BRD trotz aller Regierungsdementis aktiv in den Irak-Krieg verwickelt gewesen sei.
Der Ausschuß soll außerdem im Bereich der CIA-Flüge und vermuteten CIA-Gefängnisse prüfen, welche Erkenntnisse die Bundesregierung darüber hatte. Auch Hintergründe zur mutmaßlichen Entführung des Deutsch-Libanesen Khaled El Masri und zur Befragung des Deutsch-Syrers Mohammed Haydar Zammar in Syrien sollen untersucht werden. (jW)
Nach Verfassungsartikel 44 hat der Bundestag die Pflicht, auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder einen Untersuchungsausschuß einzusetzen. In Artikel 45 a macht das Grundgesetz allerdings die Einschränkung, daß der Artikel 44 »auf dem Gebiet der Verteidigung keine Anwendung« findet. Statt dessen kann der Verteidigungsausschuß auch die Rechte eines Untersuchungsausschusses haben: »Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder hat er die Pflicht, eine Angelegenheit zum Gegenstand seiner Untersuchung zu machen.«
Fragen zum militärischen Nachrichtenwesen betreffen offenbar den Einsatz zweier BND-Mitarbeiter zu Beginn des Irak-Krieges in Bagdad. Deren an die BND-Zentrale in Pullach übermittelte Erkenntnisse wurden in Teilen an das US-Militär weitergegeben. Dabei handelte es sich nach Regierungsangaben nicht um Informationen, die für den operativen Einsatz der US-Armee relevant gewesen wären. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jelpke, hingegen erklärte hierzu, alle Anzeichen wiesen darauf hin, daß die BND-Mitarbeiter die US-Streitkräfte bei der Auswahl von Bombenzielen unterstützt hätten. Dies sei ein weiteres Beispiel dafür, daß die BRD trotz aller Regierungsdementis aktiv in den Irak-Krieg verwickelt gewesen sei.
Der Ausschuß soll außerdem im Bereich der CIA-Flüge und vermuteten CIA-Gefängnisse prüfen, welche Erkenntnisse die Bundesregierung darüber hatte. Auch Hintergründe zur mutmaßlichen Entführung des Deutsch-Libanesen Khaled El Masri und zur Befragung des Deutsch-Syrers Mohammed Haydar Zammar in Syrien sollen untersucht werden. (jW)
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