Ratgeber
Abmahnung genau auf Fehler prüfen
Beschäftigte sollten Abmahnungen
genau auf mögliche Fehler hin überprüfen. Wie die
Zeitschrift Öko-Test jüngst laut AP berichtete, muß
eine Abmahnung mit mehreren Vorwürfen nämlich schon dann
aus der Personalakte entfernt werden, wenn nur einer der Vorwürfe
falsch ist. So habe es das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
entschieden.
Im vorliegenden Fall hatte ein Beschäftigter vergessen, an einem Seminar teilzunehmen und ...
Artikel-Länge: 6597 Zeichen
Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.
Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.
Dein Abo zählt!
Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.