Aus: Ausgabe vom 12.04.2006, Seite 9 / Inland
Mutterschutz wird angerechnet
Karlsruhe. Mutterschutz-Zeiten müssen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bei der Berechnung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld berücksichtigt werden. Eine anderslautende, von 1998 bis 2002 geltende gesetzliche Regelung sei verfassungswidrig gewesen, entschieden die Karlsruher Richter in einem am Dienstag veröffentlichten Grundsatzbeschluß. Die Nichtberücksichtigung der Mutterschutz-Zeiten in der Arbeitslosenversicherung verstoße gegen den »Schutz- und Fürsorgeanspruch der Mutter«, urteilte der Erste Senat. (ddp/jW)
Mehr aus: Inland
-
Für eine gerechte und friedliche Welt
vom 12.04.2006 -
Heiles Hakenkreuz okay
vom 12.04.2006 -
Kritik an Daimler-Bossen
vom 12.04.2006 -
Digitalkamera ohne Besitzer
vom 12.04.2006 -
CSU-Mann in extrem rechter Partei?
vom 12.04.2006 -
Hauen und Stechen
vom 12.04.2006 -
DaimlerChrysler von unten: Solidarität statt Standortlogik
vom 12.04.2006 -
Kommentiert. Kollege Dieter
vom 12.04.2006 -
Ankommen in der Krise
vom 12.04.2006 -
Riesentransparent am Reichstag
vom 12.04.2006