Steuer: Außergewöhnliche Belastungen absetzen
Marlene GroßkreutzDie Einkommensteuererklärung ist eine lästige Pflicht, die jedes Jahr bis zum 31. Mai erledigt werden muß. Ausgenommen davon sind Beschäftigte, die neben ihrem Gehalt keine weiteren Einnahmen haben. Aber: Manche Beschäftigte haben Aufwendungen, die beim Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigt werden konnten – sie verschenken dann Geld, wenn sie keine solche Erklärung abgeben.
Sollten Steuerpfl...
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