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Aus: Ausgabe vom 13.04.2006, Seite 13 / Feuilleton

Stück verboten

Komm nach Hagen, werde Popstar – oder doch nicht: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat Lutz Hübner per einstweiliger Verfügung die Aufführung seines Theaterstücks »Ehrensache« an den Städtischen Bühnen Hagen untersagt. Das Gericht verbot das Stück, weil ihm die Geschichte eines nahe Hagen ermordeten 14jährigen Mädchens zugrunde liege. Dies ist nach Ansicht der Richter ein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht der Verstorbenen, der auch durch das Grundrecht auf Kunstfreiheit nicht gerechtfertigt sei. Das OLG gab damit der Beschwerde der Mutter der Getöteten gegen einen anderslautenden Beschluß des Landgerichts Hagen statt. Durch die betont negative Darstellung des Opfers werde »das Lebensbild der Verstorbenen entstellt und ihr Wert- und Achtungsanspruch nicht gewahrt«. (ddp/jW)

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