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03.05.2006 / Feuilleton / Seite 14

Ratgeber

Elterneinkommen zählt bei ALG II bis 25 Jahre

Eltern mit unverheirateten Kindern zwischen 18 und 25 Jahren sind ab 1. Juli verstärkt unterhaltspflichtig, sollte der erwachsene Nachwuchs länger als ein Jahr arbeitslos sein und staatliche Unterstützung beantragen. Denn dann werden sie gemeinsam mit ihrem Kind als eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft gesehen und müssen mit ihrem Einkommen voll einstehen.

Diese Neuregelung zum Arbeitslosengeld II...

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