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Sechseinhalb Jahre für Schuld an AIDS-Todesfall

Arzt wegen Verkaufs verseuchter Blutkonserven verurteilt

In dem Prozeß um Aids-verseuchte Blutkonserven der Osteroder Firma Haemoplas hat das Landgericht Göttingen am Montag den Arzt Günter Eckert aus Wuppertal zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt. Der 56jährige Angeklagte habe sich der Körperverletzung mit Todesfolge, uneidlicher Falschaussage sowie Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz schuldig gemacht, urteilten die Richter der Sechsten Großen Strafkammer. Das Gericht sah es nach 95 Verhandlungstagen als erwiesen an, daß der Arzt Aids- Infektionen willentlich in Kauf genommen habe, da er von 1989 bis 1993 über 200 000 nicht oder nur unzureichend getestete Blutkonserven in Umlauf brachte.

Durch das von Eckert freigegebene Blut eines Spenders aus Braunschweig hatten sich vierzehn Personen mit Aids infiziert. Die Fälle von dreizehn Betroffenen seien inzwischen verjährt. Dem qualvollen Tod einer später infizierten Frau habe das Gericht jedoch großes Gewicht beigemessen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe wegen vollendeten und versuchten Mordes verlangt. Als Motiv unterstellten die Ermittler dem Angeklagten Habgier. Obwohl er allein durch den Vertrag mit Haemoplas jährlich etwa eine Million Mark verdiente, habe Eckert, nur um Geld zu sparen, die Konserven ungetestet zum Verkauf freigegeben.

Eckert hat bereits eine rund zweieinhalbjährige Untersuchungshaft hinter sich. Sofern er, wie üblich, zwei Drittel seiner Strafe verbüßt, müßte er nach dem Göttinger Urteil noch zwei Jahre ins Gefängnis. Die Vertreter der Staatsanwaltschaft kündigten Revision beim Bundesgerichtshof gegen das Urteil an.

AFP/ddpADN/jW

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