Bombodrom: Luftwaffe muß am Boden bleiben
Potsdam.
Im Fall des als »Bombodrom« bekannten
Truppenübungsplatzes bei Wittstock hat die Bundeswehr vor dem
Verwaltungsgericht Potsdam erneut eine Niederlage erlitten. Danach
behalten weitere zwei Klagen gegen die Nutzung der Kyritz-Ruppiner
Heide als Luft-Boden-Schießplatz ihre aufschiebende Wirkung,
wie ein Gerichtssprecher am Freitag in Potsdam mitteilte. Das Gericht
habe dem Anliegen der Betreiber einer Putenfarm und eines Hotels
Vorrang eingeräumt. Aus Lärmschutzgründen solle der
Übungsbetrieb nicht vor der rechtskräftigen Entscheidung
über ihre Klagen aufgenommen werden. Das Interesse der
Bundeswehr am sofortigen Übungsbeginn habe demgegenüber
zurückzustehen.
(ddp/jW)
Mehr aus: Inland
-
Herrentag in Deutschland
vom 27.05.2006 -
Datenschutzbeauftragte verurteilen den Generalverdacht gegenüber Arbeitsuchenden
vom 27.05.2006 -
Leerstellen statt Lehrstellen
vom 27.05.2006 -
Viele Wege nach Berlin
vom 27.05.2006 -
BND-Skandal jetzt amtlich
vom 27.05.2006 -
WASG-Schiedsgericht zeigt Härte
vom 27.05.2006