Aus: Ausgabe vom 31.05.2006, Seite 1 / Ausland
Datenübermittlung an USA ist rechtswidrig
Die von Datenschützern scharf krtisierte Übermittlung von Fluggastdaten an Behörden der USA ist rechtswidrig. Das entsprechende Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA sei nichtig, urteilte am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Es darf noch bis Ende September angewendet werden. Zur Begründung erklärte der EuGH, die EU-Kommission habe sich nicht auf geeignete rechtliche Grundlagen gestützt. (Az: C-317/04 und C-318/04).
Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 erließen die USA Vorschriften, wonach amerikanische Behörden die Daten aller Flugpassagiere überprüfen sollen, die in die Vereinigten Staaten fliegen, bzw. deren Gebiet überfliegen. Nach dem mit der Europäischen Kommission geschlossenen Abkommen müssen die europäischen Fluggesellschaften ihre Flugdatensätze an die amerikanische Kontrollbehörde übermitteln.
Dagegen klagte das Europäische Parlament: Die Privatsphäre der Fluggäste sei nicht ausreichend gewahrt, zudem habe das Parlament vor dem Vertragsabschluß stärker beteiligt werden müssen. Der EuGH stellte jetzt fest, daß das Abkommen nicht auf eine ausreichende rechtliche Grundlage gestellt sei. Die Passagierdaten würden erhoben, um die Flüge ordnungsgemäß abwickeln zu können. Die Verarbeitung dieser Daten zur Bekämpfung des Terrorismus sei von der europäischen Datenschutzrichtlinie nicht gedeckt. Als Konsequenz muß die Kommission das Abkommen im kommenden Monat kündigen; die vertragliche Kündigungsfrist beträgt 90 Tage.
Der zuständige Sprecher der deutschen Lufthansa, Jan Bärwalde, kommentierte das Urteil mit Blick auf die vertragliche Kündigungsfrist: »Erstmal bleibt alles beim alten«.
(AFP/AP/jW)
Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 erließen die USA Vorschriften, wonach amerikanische Behörden die Daten aller Flugpassagiere überprüfen sollen, die in die Vereinigten Staaten fliegen, bzw. deren Gebiet überfliegen. Nach dem mit der Europäischen Kommission geschlossenen Abkommen müssen die europäischen Fluggesellschaften ihre Flugdatensätze an die amerikanische Kontrollbehörde übermitteln.
Dagegen klagte das Europäische Parlament: Die Privatsphäre der Fluggäste sei nicht ausreichend gewahrt, zudem habe das Parlament vor dem Vertragsabschluß stärker beteiligt werden müssen. Der EuGH stellte jetzt fest, daß das Abkommen nicht auf eine ausreichende rechtliche Grundlage gestellt sei. Die Passagierdaten würden erhoben, um die Flüge ordnungsgemäß abwickeln zu können. Die Verarbeitung dieser Daten zur Bekämpfung des Terrorismus sei von der europäischen Datenschutzrichtlinie nicht gedeckt. Als Konsequenz muß die Kommission das Abkommen im kommenden Monat kündigen; die vertragliche Kündigungsfrist beträgt 90 Tage.
Der zuständige Sprecher der deutschen Lufthansa, Jan Bärwalde, kommentierte das Urteil mit Blick auf die vertragliche Kündigungsfrist: »Erstmal bleibt alles beim alten«.
(AFP/AP/jW)
Mehr aus: Ausland
-
Israelischer Bombenterror
vom 31.05.2006 -
»Achse des Guten«
vom 31.05.2006 -
Stoppzeichen für Gotteskrieger
vom 31.05.2006 -
Satelliten gegen Flüchtlinge
vom 31.05.2006