Katholiken machen gegen Paragraph 218 mobil
München.
Per Interview mit einem
katholischen Sozialwissenschaftler arbeitet die katholische Kirche
erneut auf eine Revision des Paragraphen 218a hin. Eine Änderung
der Regelungen des Gesetzes zu sogenannten Spätabtreibungen wird
auch von Teilen der Unionsfraktion im Bundestag gefordert. Ärzte
dürften eine Abtreibung im letzten Drittel einer Schwange-ren
nur empfehlen und durchführen, wenn eine »unmittelbare
Gefährdung des Lebens der Mutter« bestehe, forderte
Professor Manfred Spieker am Dienstag auf dem Nachrichtenportal der
deutschen Katholiken (www.kath.net). Seit der Reform des Paragraphen
218a im Jahre 1995 sind Schwangerschaftsabbrüche bis zur Geburt
auch wegen einer Behinderung des Kindes erlaubt. Spieker, der einen
Lehrstuhl für Christliche Sozialwissenschaften am Institut für
Katholische Theologie der Universität Osnabrück innehat,
erklärte » ein Staat, der glaube, er könne die Tötung
Unschuldiger rechtlich regeln, ist ein Widerspruch in sich selbst. Er
zerstört seine eigene Legitimitätsgrundlage«.
(jW)
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