Aus: Ausgabe vom 16.06.2006, Seite 2 / Inland
Ost-Beamte können Westgehalt bekommen
Leipzig.
Die Höhe der Besoldung ostdeutscher Beamter richtet sich in
erster Linie nach dem Ort ihrer Ausbildung. Das entschied das
Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig. Weder Geburts-
noch Schulort hätten demnach Auswirkungen darauf, ob ein Beamter
nach Ost- oder Westtarif bezahlt wird, sagte ein Gerichtssprecher.
Entscheidend sei, wo die fachspezifische Ausbildung stattgefunden
hat. Bei einem Ausbildungsanteil von mehr als 50 Prozent in
Westdeutschland haben die Beamten nach dem jetzigen Urteil Anspruch
auf die höhere West-Besoldung. Der Anwalt der Kläger geht
davon aus, daß das Urteil für die neuen Länder
Mehrkosten in Höhe von 80 bis 100 Millionen Euro
bringt.
(ddp/jW)
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