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Aus: Ausgabe vom 23.06.2006, Seite 5 / Inland

Niederlage für Abtreibungsgegner

Karlsruhe. Abtreibungsgegner müssen Mordvorwürfe gegen einen Nürnberger Arzt unterlassen. Mit dieser am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung gab das Bundesverfassungsgericht der Beschwerde eines Nürnberger Arztes statt, der namentlich auf Flugblättern genannt worden war, auf denen Abtreibungen mit dem Massenmord der Nazis an den Juden verglichen worden waren. Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte die Unterlassungsklage des Arztes abgewiesen. Auf den Flugblättern von 1997 hieß es unter anderem: »Damals Holocaust heute: Babycaust«.

(AP/jW)