Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 29.06.2006, Seite 16 / Sport

Nicht-Fußball

ARD-Sportkoordinator Hagen Boßdorf darf nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin unter bestimmten Umständen als Stasi-IM bezeichnet werden. Die Zivilkammer hob eine einstweilige Verfügung wieder auf, die Boßdorf zunächst erwirkt hatte, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch in Berlin sagte. Sie begründete das Urteil im wesentlichen damit, daß es sich um einen Kommentar und damit um eine »zulässige Meinungsäußerung« gehandelt habe, verwies aber zugleich darauf, daß das Urteil auf einen Einzelfall bezogen sei. Welchen Einzelfall? Springers Welt. Die hatte ihren Triumph bereits in der Mittwochausgabe vermeldet. Garniert war die Mitteilung mit einer Forderung des »Stasi-Forschers« Hubertus Knabe, Boßdorf rauszuschmeißen. So gesehen ist jeder Tag, den Boßdorf im Amt verbringt, ein gegen die Springer-Presse gewonnener Tag.

(AFP/jW)

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