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Aus: Ausgabe vom 11.07.2006, Seite 5 / Inland

Auch integrierteAusländer sollen raus

Kassel. Ausländer, die sich nach jahrelanger Duldung gut integriert haben, müssen Deutschland eventuell trotzdem verlassen. Allein die Integration begründe keinen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, heißt es in einem am Montag bekannt gegebenen Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel (Az: 7 UE 509/06). Er wies damit die Klage einer sechsköpfigen Familie aus dem Kosovo ab. Die Familie war Anfang der 90er Jahre nach Deutschland eingereist. Ihre Asylanträge blieben ohne Erfolg, die Ausländerbehörde verzichtete aber bislang auf eine Abschiebung. 2001 beantragte die Familie eine Aufenthaltserlaubnis und damit ein dauerhaftes Bleiberecht. Als Begründung führte sie an, sie habe sich so gut eingelebt, daß insbesondere den Kindern eine Rückkehr nicht mehr zumutbar sei.
(AFP/jW)