»Das ist der Einstieg in ein Zwei-Klassen-Sozialrecht«
Erwerbslose können keine 75 Euro pro Rechtsstreit oder 50 Euro für Prozeßkostenhilfe zahlen. Ein Gespräch mit Gabi Lips
Ralf Wurzbacher
Bundesländer und Bundesregierung planen die Einführung von Gebühren für die Aufnahme von Sozialgerichtsverfahren. Was ist konkret beabsichtigt?
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