Aus: Ausgabe vom 18.07.2006, Seite 6 / Ausland
Menezes’ Tod bleibt ungesühnt
London. Für die irrtümliche Erschießung eines Brasilianers nach den Anschlägen auf den öffentlichen Nahverkehr Londons werden die beteiligten Polizisten nicht zur Rechenschaft gezogen. Gegen keinen der Beamten lägen ausreichende Beweise für eine individuelle Verurteilung vor, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft zum Abschluß einer Untersuchung am Montag in London. Die beiden Polizisten, die am 22. Juli 2005 die tödlichen Schüsse auf Jean Charles de Menezes abgegeben hätten, seien »davon ausgegangen, daß er ein Selbstmordattentäter war, und wir können sie deshalb nicht wegen der Tötung belangen«. Allerdings sei der gesamte Einsatz von »operationellen Fehlern« begleitet gewesen, weswegen die Londoner Polizei als Ganzes mit Strafmaßnahmen rechnen müsse.
Justizsprecher Stephen O’Doherty betonte, daß eine Summierung von Fehlverhalten verschiedener Amtsträger zu der Tragödie geführt habe, daß sich dabei aber kein einzelner in strafrechtlichem Sinne schuldig gemacht habe. Deshalb solle die Londoner Polizei »kollektiv wegen Verstoßes gegen Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien« belangt werden. Der Polizeibehörde droht dabei eine Geldstrafe.
(AFP/jW)
Justizsprecher Stephen O’Doherty betonte, daß eine Summierung von Fehlverhalten verschiedener Amtsträger zu der Tragödie geführt habe, daß sich dabei aber kein einzelner in strafrechtlichem Sinne schuldig gemacht habe. Deshalb solle die Londoner Polizei »kollektiv wegen Verstoßes gegen Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien« belangt werden. Der Polizeibehörde droht dabei eine Geldstrafe.
(AFP/jW)
Mehr aus: Ausland
-
US-Außenministerin Rice auf Kollisionskurs
vom 18.07.2006 -
Ab sofort nicht mehr geheim
vom 18.07.2006 -
Die Herrscher der Slums
vom 18.07.2006 -
Stichtag 30. Juli
vom 18.07.2006 -
Unterstützung für Umweltschützer
vom 18.07.2006 -
Atomoffensive
vom 18.07.2006 -
Israels Taktik der verbrannten Erde
vom 18.07.2006 -
Ziel: Völlige Zerstörung
vom 18.07.2006