Aus: Ausgabe vom 26.07.2006, Seite 4 / Inland
Medikamente auch bei Internetapotheke
Frankfurt/Main. Deutsche Verbraucher dürfen rezeptpflichtige Medikamente ganz legal auch bei ausländischen Internet-Apotheken bestellen. Das entschied das Landgericht Frankfurt am Main in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil.
Nicht erlaubt ist dagegen der Versand von nicht zugelassenen oder nicht registrierten Arzneimitteln. Vorausgegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen den deutschen Apothekern und der niederländischen Internet-Apotheke DocMorris. Nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs von Ende 2003 hatte der Gesetzgeber reagiert und 2004 das Versandhandelsverbot von Medikamenten für Deutschland bereits weitgehend aufgehoben. Gegen das Urteil des Frankfurter Landgerichts kann allerdings noch Berufung eingelegt werden. (AZ:3-11 O 64/01)
(AFP/jW)
Nicht erlaubt ist dagegen der Versand von nicht zugelassenen oder nicht registrierten Arzneimitteln. Vorausgegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen den deutschen Apothekern und der niederländischen Internet-Apotheke DocMorris. Nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs von Ende 2003 hatte der Gesetzgeber reagiert und 2004 das Versandhandelsverbot von Medikamenten für Deutschland bereits weitgehend aufgehoben. Gegen das Urteil des Frankfurter Landgerichts kann allerdings noch Berufung eingelegt werden. (AZ:3-11 O 64/01)
(AFP/jW)
Mehr aus: Inland
-
Gewerkschafter als Lobbyisten angezählt
vom 26.07.2006 -
Endlich Einzelfallprüfung für Ausreisepflichtige
vom 26.07.2006 -
Verspätetes Erwachen
vom 26.07.2006 -
Schikane gegen Demo-Initiator
vom 26.07.2006 -
Geldvernichtungsmaschine
vom 26.07.2006 -
Spitzelaffäre mit Nachspiel
vom 26.07.2006 -
Deutsche Truppen nach Nahost?
vom 26.07.2006