Aus: Ausgabe vom 27.07.2006, Seite 13 / Feuilleton
BKA gegen Nazis
In Pretzien bei Magdeburg verbrannten Neonazis bei einer »Sonnenwendfeier« öffentlich das »Tagebuch der Anne Frank«. Der Bürgermeister schaute zu, trat anschließend aus der Linkspartei aus und wurde vom Gemeinderat für seine Anstrengungen gelobt, »die Rechtsextremisten zu integrieren« (jW vom 17.7.).
Gegen drei der mutmaßlichen Bücherverbrenner läuft ein Ermittlungsverfahren. In diesem Zusammenhang fühlt sich das Bundeskriminalamt bemüßigt, darauf hinzuweisen, daß es niemals die Echtheit des »Tagebuchs« der Anne Frank bestritten habe. Im Gegenteil: In einem 1980 für das Landgericht Hamburg angefertigten Gutachten hatte das BKA bestätigt, daß »Papier und Schreibmittel, die für den eigentlichen Text der Tagebücher Verwendung fanden«, in den Jahren »des 2. Weltkriegs gebräuchlich« waren, lediglich in den Original-Manuskripten auffindbare Anmerkungen und Korrekturen seien mit einem Kugelschreiber vorgenommen worden, der erst ab 1951 erhältlich gewesen sein soll, was auf eine nachträgliche Bearbeitung schließen lasse.
Die Erstauflage erschien 1947 in den Niederlanden, wo die junge Jüdin Anne Frank das Tagebuch in ihrem Amsterdamer Versteck vor den Nazis geschrieben hatte, bevor sie von ihnen verhaftet und im KZ Bergen-Belsen ermordet wurde. Auf deutsch erschien das Buch 1952 mit Weglassungen, da man der Ansicht war, bestimmte Passagen, in denen Anne Frank über ihre Sexualität nachdachte, wären den Deutschen nicht zuzumuten. Seit Ende der fünfziger Jahre behaupten Nazis immer wieder, das Buch wäre gefälscht. Das BKA betont: »Das Gutachten des Kriminaltechnischen Instituts von 1980 kann nicht dafür in Anspruch genommen werden, die Authentizität der Tagebücher der Anne Frank in Zweifel zu ziehen. Das BKA distanziert sich entschieden von allen in eine solche Richtung zielenden Spekulationen.«
(jW)
Gegen drei der mutmaßlichen Bücherverbrenner läuft ein Ermittlungsverfahren. In diesem Zusammenhang fühlt sich das Bundeskriminalamt bemüßigt, darauf hinzuweisen, daß es niemals die Echtheit des »Tagebuchs« der Anne Frank bestritten habe. Im Gegenteil: In einem 1980 für das Landgericht Hamburg angefertigten Gutachten hatte das BKA bestätigt, daß »Papier und Schreibmittel, die für den eigentlichen Text der Tagebücher Verwendung fanden«, in den Jahren »des 2. Weltkriegs gebräuchlich« waren, lediglich in den Original-Manuskripten auffindbare Anmerkungen und Korrekturen seien mit einem Kugelschreiber vorgenommen worden, der erst ab 1951 erhältlich gewesen sein soll, was auf eine nachträgliche Bearbeitung schließen lasse.
Die Erstauflage erschien 1947 in den Niederlanden, wo die junge Jüdin Anne Frank das Tagebuch in ihrem Amsterdamer Versteck vor den Nazis geschrieben hatte, bevor sie von ihnen verhaftet und im KZ Bergen-Belsen ermordet wurde. Auf deutsch erschien das Buch 1952 mit Weglassungen, da man der Ansicht war, bestimmte Passagen, in denen Anne Frank über ihre Sexualität nachdachte, wären den Deutschen nicht zuzumuten. Seit Ende der fünfziger Jahre behaupten Nazis immer wieder, das Buch wäre gefälscht. Das BKA betont: »Das Gutachten des Kriminaltechnischen Instituts von 1980 kann nicht dafür in Anspruch genommen werden, die Authentizität der Tagebücher der Anne Frank in Zweifel zu ziehen. Das BKA distanziert sich entschieden von allen in eine solche Richtung zielenden Spekulationen.«
(jW)
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