Aus: Ausgabe vom 28.07.2006, Seite 5 / Inland
Gericht macht Faschos den Weg frei
Karlsruhe. Allein die Befürchtung, es könne rechtsextremes Gedankengut verbreitet werden, reicht nicht aus, um eine Demonstration zu verbieten. Auch bei der Sorge vor Gewalt müsse es »konkrete Hinweise« geben, um ein Verbot zu rechtfertigen, heißt es in einem am Donnerstag bekannt gegebenen Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe. (Az: 6 K 2708/05).
Die badische Stadt Rastatt hatte eine für den 18. August 2005 angemeldete Demonstration von Faschisten vor einem Jugendverein verboten. Zuvor hatten Rechtsextreme hin und wieder Gäste und Mitglieder des Vereins angegriffen. Die Stadt begründete das Verbot daher mit der Sorge vor Gewalt und rechtsextremen Äußerungen.(AFP/jW)
Die badische Stadt Rastatt hatte eine für den 18. August 2005 angemeldete Demonstration von Faschisten vor einem Jugendverein verboten. Zuvor hatten Rechtsextreme hin und wieder Gäste und Mitglieder des Vereins angegriffen. Die Stadt begründete das Verbot daher mit der Sorge vor Gewalt und rechtsextremen Äußerungen.(AFP/jW)
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