Aus: Ausgabe vom 05.08.2006, Seite 13 / Feuilleton
Gelb und gut
Rauchen ist in der eigenen Wohnung nicht vertragswidrig. Der Vermieter muß die Nikotinablagerungen an Wänden und Decken hinnehmen– ein Vermieter, der Renovierungskosten von mehr als 8000 Euro dem rauchenden Exmieter überhelfen wollte, hat vor Gericht den Kürzeren gezogen (BGH, AZ: VIII 124/05). (ots/jW)
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