Aus: Ausgabe vom 05.08.2006, Seite 2 / Inland
Mautdaten künftig in Polizeihand
Entgegen der bisherigen Gesetzeslage will die Bundesregierung Mautdaten jetzt auch polizeilich nutzen. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums bestätigte am Freitag diesbezügliche Pläne. Die Polizeigewerkschaften unterstützen das Vorhaben, der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat nur Vorbehalte.
Ein entsprechender Gesetzentwurf werde zur Zeit zwischen den Ressorts abgestimmt, erklärte die Sprecherin weiter. Er solle noch in diesem Jahr in den Bundestag eingebracht werden und dann möglichst schnell in Kraft treten. Das bisherige Mautgesetz läßt eine Verwendung der Daten für andere Zwecke als die LKW-Maut nicht zu.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) unterstützten die Pläne. Der stellvertretende GdP-Vorsitzende Bernhard Witthaut sagte, es wäre fahrlässig, auf diese Möglichkeit zur Fahndung zu verzichten. Der DPolG-Bundesvorsitzende Wolfgang Speck betonte, ähnlich wie bei der DNA-Analyse könne die Mautdatenauswertung eine verläßliche Aufklärungsmethode sein. Beide Verbandsfunktionäre schränkten aber ein, die Nutzung der Daten solle nur für schwere Verbrechen, nicht aber für normale Straftaten und Ordnungswidrigkeiten erfolgen.
Schaar lehnte die Forderung nach Nutzung von LKW-Mautdaten zur Aufklärung schwerer Straftaten als zu pauschal ab. Es sei nicht realistisch, nach der Auswertung solcher Daten zu rufen, sobald nur ein LKW im Spiel sei. Dies sei mit dem Datenschutz nicht vereinbar. Wenn die Nutzung von LKW-Mautdaten bei konkreten Ermittlungen auf eng umgrenzte und vorhandene Daten beschränkt bleibe, werde er sich einer Gesetzesänderung nicht widersetzen. Innenpolitiker von Union und SPD befürworten Bundesinnenminister Wolfgang Schäubles Pläne. Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) sagte, zur Aufklärung »schwerster Verbrechen« wie einem Sexualmord müsse die Nutzung der Mautdaten möglich sein. Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz nannte es einen schweren Fehler, daß der Zugriff auf die Daten bisher verschlossen sei. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jelpke, kritisiert hingegen, die Diskussion folge »dem bekannten Muster des Law-and-order-Diskurses der letzten Jahre«. Aufsehenerregende Fälle würden zum Anlaß genommen, rechtsstaatliche Grundsätze zu schleifen.
jW-Bericht
Ein entsprechender Gesetzentwurf werde zur Zeit zwischen den Ressorts abgestimmt, erklärte die Sprecherin weiter. Er solle noch in diesem Jahr in den Bundestag eingebracht werden und dann möglichst schnell in Kraft treten. Das bisherige Mautgesetz läßt eine Verwendung der Daten für andere Zwecke als die LKW-Maut nicht zu.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) unterstützten die Pläne. Der stellvertretende GdP-Vorsitzende Bernhard Witthaut sagte, es wäre fahrlässig, auf diese Möglichkeit zur Fahndung zu verzichten. Der DPolG-Bundesvorsitzende Wolfgang Speck betonte, ähnlich wie bei der DNA-Analyse könne die Mautdatenauswertung eine verläßliche Aufklärungsmethode sein. Beide Verbandsfunktionäre schränkten aber ein, die Nutzung der Daten solle nur für schwere Verbrechen, nicht aber für normale Straftaten und Ordnungswidrigkeiten erfolgen.
Schaar lehnte die Forderung nach Nutzung von LKW-Mautdaten zur Aufklärung schwerer Straftaten als zu pauschal ab. Es sei nicht realistisch, nach der Auswertung solcher Daten zu rufen, sobald nur ein LKW im Spiel sei. Dies sei mit dem Datenschutz nicht vereinbar. Wenn die Nutzung von LKW-Mautdaten bei konkreten Ermittlungen auf eng umgrenzte und vorhandene Daten beschränkt bleibe, werde er sich einer Gesetzesänderung nicht widersetzen. Innenpolitiker von Union und SPD befürworten Bundesinnenminister Wolfgang Schäubles Pläne. Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) sagte, zur Aufklärung »schwerster Verbrechen« wie einem Sexualmord müsse die Nutzung der Mautdaten möglich sein. Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz nannte es einen schweren Fehler, daß der Zugriff auf die Daten bisher verschlossen sei. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jelpke, kritisiert hingegen, die Diskussion folge »dem bekannten Muster des Law-and-order-Diskurses der letzten Jahre«. Aufsehenerregende Fälle würden zum Anlaß genommen, rechtsstaatliche Grundsätze zu schleifen.
jW-Bericht
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