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Aus: Ausgabe vom 08.08.2006, Seite 5 / Inland

Allianz für die Lacomaer Teiche

Umweltschützer fordern von EU Rettung des Naturreservates vor dem Kohlebagger
Im Kampf um die vom Braunkohletagebau bedrohten Lacomaer Teiche haben sich Umweltverbände an die EU gewandt. Die Organisationen Robin Wood, BUND, ­NABU und Grüne Liga fordern in einem offenen Brief den Erhalt der Teichlandschaft bei Cottbus, teilten deren Sprecher am Montag in Hamburg und Potsdam mit. Mit dem Schreiben wurde den EU-Kommissaren Stavros Dimas (Umwelt), Andris Piebalgs (­Energie) und Günter Verheugen (Unternehmen und Industrie) eine CD-ROM mit 2541 Online-Unterschriften gegen die Abbaggerung übersandt. Die Umweltverbände appellieren an die EU, die Interessen des Energiekonzerns Vattenfall Europe Mining nicht höher zu bewerten als den Naturschutz. Der Konzern wolle sich auf Kosten eines wertvollen Schutzgebietes enorme Gewinne aus der Braunkohleverstromung sichern.

Im Lacomaer Teichgebiet habe sich auf einer Fläche von 300 Hektar über Jahrhunderte ein außergewöhnlich vielfältiges Mosaik unterschiedlicher Lebensräume entwickelt, so die Umweltschützer. 2003 sei das Areal als Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebiet an die EU gemeldet worden. Zuvor hatte die EU wegen der bis dahin nicht erfolgten Meldung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.

Unter der Teichlandschaft in der Lausitz liegen den Angaben zufolge rund 40 Millionen Tonnen Braunkohle. Vattenfall plant eine Ausweitung des Tagebaus Cottbus-Nord, um das Vorkommen zu erschließen. Da dazu die Teichlandschaft zerstört werden müßte, hat das Land Brandenburg im Rahmen einer Verträglichkeitsprüfung eine Stellungnahme der EU-Kommission angefordert. Nach Angaben der Umweltschützer ist in den kommenden Wochen mit einem entsprechenden Schreiben der EU zu rechnen.


Die Landesregierung hatte im Juli die Rechtsverordnung zum Braunkohlenplan für den Tagebau Cottbus-Nord beschlossen (siehe jW vom 28.7.). Eine endgültige Genehmigung für die Ausweitung des Tagebaus muß jedoch im Rahmen eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe erfolgen.

(jW)

www.bund-brandenburg.de/presse

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