Aus: Ausgabe vom 12.08.2006, Seite 2 / Inland
BGH verwirft Revision im RZ-Prozeß
Karlsruhe. Rund 20 Jahre nach den Anschlägen der sogenannte Revolutionären Zellen in Berlin sind die vorerst letzten Strafverfahren gegen Mitglieder der Gruppe abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf am Freitag die Revision eines Angeklagten, der einen Verfahrensfehler geltend gemacht hatte. Das Urteil des Kammergerichts Berlin vom 18. März 2004 ist damit rechtskräftig.
Das Berliner Gericht hatte fünf Personen unter anderem wegen des Sprengstoffanschlags auf die Berliner Siegessäule 1991 und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren drei Monaten und zwei Jahren neun Monaten verurteilt. Drei Männer und eine Frau legten dagegen Revision beim BGH ein.
(AP/jW)
Das Berliner Gericht hatte fünf Personen unter anderem wegen des Sprengstoffanschlags auf die Berliner Siegessäule 1991 und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren drei Monaten und zwei Jahren neun Monaten verurteilt. Drei Männer und eine Frau legten dagegen Revision beim BGH ein.
(AP/jW)
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