Aus: Ausgabe vom 15.08.2006, Seite 5 / Inland
Revision in Sachen Berufsverbot
Mannheim. Der Rechtsstreit um das Berufsverbot für den Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy geht in die nächste Runde. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim ließ mit einem am Montag veröffentlichten Beschluß Berufung in dem Fall zu. Dem Lehrer wurde die Einstellung in den baden-württembergischen Schuldienst verweigert, weil er Mitglied der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) ist (jW berichtete). Diese wird vom Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuft.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte im März 2006 in erster Instanz das Berufsverbot bestätigt und keine Berufung zugelassen.
(ddp/jW)
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte im März 2006 in erster Instanz das Berufsverbot bestätigt und keine Berufung zugelassen.
(ddp/jW)
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