Aus: Ausgabe vom 16.08.2006, Seite 13 / Feuilleton
Gelästert
Anläßlich des Konzerts von Madonna am Sonntag in Düsseldorf kündigten die Ermittlungsbehörden an, einen Fall von möglicher »Gotteslästerung« zu prüfen. Hintergrund ist die spektakuläre Bühnenshow, bei der Madonna mit einer Dornenkrone auf dem Kopf an einem Kreuz auf die Bühne schwebt. Dies hatte bei etlichen Katholiken zu Protesten geführt.
»Wir werden das Konzert genau verfolgen, ohne allerdings in der LTU-Arena selbst vor Ort zu sein«, kündigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Düsseldorf an. »Sollte das Konzert so ablaufen, wie bereits andere Konzerte, werden wir zu prüfen haben, ob eine Straftat in Betracht kommt.« Möglich wäre nach Ansicht des Sprechers ein Verstoß gegen Paragraph 166 des Strafgesetzbuches. Dieser Paragraph beschäftigt sich mit der »Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgemeinschaften«. Ein zweites Konzert in Deutschland ist für Dienstag in Hannover geplant.
(ddp/jW)
»Wir werden das Konzert genau verfolgen, ohne allerdings in der LTU-Arena selbst vor Ort zu sein«, kündigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Düsseldorf an. »Sollte das Konzert so ablaufen, wie bereits andere Konzerte, werden wir zu prüfen haben, ob eine Straftat in Betracht kommt.« Möglich wäre nach Ansicht des Sprechers ein Verstoß gegen Paragraph 166 des Strafgesetzbuches. Dieser Paragraph beschäftigt sich mit der »Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgemeinschaften«. Ein zweites Konzert in Deutschland ist für Dienstag in Hannover geplant.
(ddp/jW)
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