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Aus: Ausgabe vom 16.08.2006, Seite 15 / Antifaschismus

Wunsiedel feiert Aufmarschverbot

Karlsruhe/Wunsiedel. Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot des für den 19. August geplanten Neonaziaufmarsches zum Todestag des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß in Wunsiedel bestätigt. Mit dem Urteil wies das Karlsruher Gericht am Montag die Beschwerde des Veranstalters gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts Bayreuth zurück und bestätigte das Verbot des Landratsamts Wunsiedel. Heß ist in Wunsiedel begraben. Er hatte sich am 17. August 1987 im Kriegsverbrechergefängnis Berlin-Spandau das Leben genommen.

Die Stadtverwaltung von Wunsiedel zeigte sich erleichtert: Zum zweiten Mal sei es gelungen, »die größte Naziversammlung Europas rechtskräftig aus der Stadt zu verbannen«. Die Stadt wird am 19. August wie geplant einen »Tag der Demokratie« feiern. Die Bürgerinitiative »Wunsiedel ist bunt, nicht braun« freute sich auch darüber, daß es nun keine Gegendemonstrationen von »Autonomen und linksextremen Bekämpfern unserer Gesellschaft« geben wird, bei denen sich viele Bürger gefragt hätten, »von wem eigentlich die größere Gefahr ausgeht«.


(jW/ddp)

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