Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 05.09.2006, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Krupp-Klinik doch nicht kirchlich

Essen. Der Versuch der Geschäftsleitung des Essener Krupp-Krankenhauses, seinen kämpferischen Betriebsrat durch Übertritt ins evangelische Diakonische Werk loszuwerden (jW berichtete), ist gescheitert. Das Düsseldorfer Landesarbeitsgericht setzte den Betriebsrat, der durch eine kirchliche Mitarbeitervertretung ersetzt werden sollte, in der vergangenen Woche wieder ein. Seit dem bundesweit einmaligen Eintritt der weltlichen Klinik ins Diakonische Werk zu Jahresbeginn hatte der Betriebsrat dagegen prozessiert, um die damit einhergehende Verschlechterung der Mitbestimmungsrechte zu verhindern. Das Landesarbeitsgericht gab ihm mit der Begründung recht, daß einige Bedingungen für den Eintritt ins Diakonische Werk nicht erfüllt gewesen seien. So würde das Vermögen der Klinik bei einer Schließung nicht der Diakonie, sondern der Krupp-Stiftung zufließen. Die Klinikleitung will nun vor das Bundesarbeitsgericht ziehen.

(jW)

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