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11.09.2006 / Inland / Seite 2

»Volksbegehren sind dann eher durchsetzbar«

Bei der Wahl am Sonntag steht in Berlin auch ein Gesetz zur Verbesserung der direkten Demokratie zur Abstimmung. Ein Gespräch mit Michael Effler

Wolfgang Pomrehn
* Michael Effler ist Sprecher des Bündnisses für direkte Demokratie und Mitglied im Landesvorstand Berlin-Brandenburg von Mehr Demokratie e.V.



F: Die Berliner sollen am 17. September nicht nur ein neues Abgeordnetenhaus und neue Bezirksversammlungen wählen. Sie sind auch aufgefordert, sich an einer Volksabstimmung zu beteiligen. Worum geht es?


Es geht darum, daß die enorm hohen Hürden für die direkte Demokratie abgesenkt werden sollen. Bisher ist es so, daß man aufgrund der hohen Zahlen benötigter Unterschriften und zahlreicher thematischer Ausnahmen mit der direkten Mitbestimmung in Berlin nicht allzuviel anfangen kann. Alle Versuche, wie zum Beispiel zum Bankenskandal, sind an diesen Hürden gescheitert. Durch eine Änderung der Landesverfassung sollen die Zahl der nötigen Unterschriften gesenkt und mehr Themen zugelassen werden. Im Mai hatte das Abgeordnetenhaus diese Änderung beschlossen; damit sie in Kraft treten kann, müssen noch die Bürger zustimmen.



F: Gibt es eine Mindestwahlbeteiligung dafür?


Nein. Es reicht die einfache Mehrheit der Abstimmenden. Das ist einigermaßen absurd, denn in jeder folgenden Volksabstimmung wird es Mindestbeteiligungshürden geben, nur für diese Abstimmung wurde ein Sondergesetz beschlossen.



F: Und wie wird es künftig aussehen?


Derzeit werden, soll ein Volksbegehren initiiert werden, 25000 Unterschriften für einen sogenannten Zulassungsantrag benötigt. Diese Zahl wird auf 20000 gesenkt. Wenn dem Antrag stattgegeben wurde, kommt es zu einem Volksbegehren. Dazu müssen sich bisher innerhalb von zwei Monaten etwa 250000 Menschen, das heißt, zehn Prozent der Wahlberechtigten, in Listen eintragen, die auf den Ämtern ausliegen. In Zukunft sollen sieben Prozent der Wahlberechtigten reichen, die vier Monate Zeit dafür bekommen. Wenn auch das Volksbegehren erfolgreich war, kommt es zum Volksentscheid. Damit der als angenommen gilt, mußte bisher mindestens ein Drittel der Wahlberechtigten zustimmen, wobei sich wenigstens 50 Prozent an der Abstimmung beteiligt haben mußten. Künftig reicht es für die Annahme eines Volksentscheides, daß 25 Prozent der Wahlberechtigten dafür stimmen.



F: Für das Volksbegehren zum Bankenskandal hatten sich seinerzeit genug Bürger in die Listen eingetragen. Doch dann scheiterte es am Haushaltsvorbehalt. Ist der jetzt vom Tisch?


Das ist unklar. Bisher heißt es in der Landesverfassung, Volksbegehren »zum Landeshaushalt« seien unzulässig. Künftig soll es »zum Landeshaushaltsgesetz« heißen. Wir verstehen diese Änderung so, daß sie eine substantielle Erweiterung der Möglichkeiten ist, in den Haushalt einzugreifen, und daß es damit leichter sein wird, Volksbegehren gegen Sparmaßnahmen bei Kitas, Hochschulen oder auch in anderen Bereichen durchzusetzen. Ob die neue Regelung aber auch dazu führen wird, daß Volksbegehren wie jenes zum Bankenskandal in Zukunft zulässig sein werden, kann man heute noch nicht sagen. Das wird eine Frage der politischen und juristischen Auseinandersetzung sein. Leider herrscht in Deutschland immer noch die Vorstellung vor, man müsse die Bürger von den Finanzen fernhalten, sie könnten nicht über ihre eigenen Steuergelder mitentscheiden.



F: »Mehr Demokratie« setzt sich seit Jahren für Volksabstimmungen ein. Wie ist der Ausblick auf der Bundesebene? In vielen Nachbarländern wurde über die EU-Verfassung abgestimmt, nur in Deutschland nicht.


Wir haben seinerzeit eine Kampagne für eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung in Deutschland durchgeführt, aber leider hat der Bundestag ein Referendum abgelehnt. In den Staaten, in denen abgestimmt wurde, hat es übrigens eine intensive Debatte über das Thema EU und EU-Verfassung gegeben. Derzeit gibt es verschiedene Anträge von der FDP, den Grünen und auch der Linkspartei für die Einführung einer bundesweiten Volksgesetzgebung. Im Herbst wird sich der Bundestag damit beschäftigen. Allerdings wird es nicht einfach: Eine Grundgesetzänderung, die nötig wäre, braucht eine Zweidrittelmehrheit. Die große Koalition müßte also mitspielen. Die SPD ist dazu bereit, aber CDU und CSU noch nicht.


Interview: Wolfgang Pomrehn

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