Aus: Ausgabe vom 16.09.2006, Seite 16 / Aktion
Was soll nur mein Nachbar denken?
Viel schwieriger ist die Abowerbung bei jenen, die den Gutschein für das Probeabo im Internet oder im Briefkasten gefunden haben. Oder im Umzugscheckheft der Deutschen Post. Oder die (wie in Berlin) über Plakate und Brückenbanner auf das kostenlose Testabo aufmerksam gemacht werden. Oftmals wissen solche Leserinnen und Leser überhaupt nicht, was sie sich da ins Haus bestellt haben. Von verschreckten Anrufen (»Um Gottes Willen, was sollen denn meine Nachbarn denken, bitte stellen Sie die Belieferung ein«) bis zu begeisterten Briefen (»Hätte nie gedacht, daß es in Deutschland so eine Zeitung gibt«) ist da alles drin. Um etwas Gutes überhaupt nur zu suchen, muß man ja bekanntlich erst mal wissen, daß es sowas überhaupt gibt. Aber nur wenige schaffen den Sprung vom Kennenlernen der Zeitung zum Abonnement in wenigen Tagen oder Wochen. Deshalb kosten uns solche Aktivitäten zunächst sehr viel Geld, bevor wir über mehr Abonnements auch verstärkte Einnahmen erzielen können.
Und deshalb freuen wir uns natürlich besonders über all jene Testleser, die sich an den Kosten beteiligen (über Spenden oder über die vorgeschlagene Beteiligung in Höhe von 5,50 Euro pro Testabo). Insgesamt konnten wir auf diesem Weg bis heute 6417,44 Euro einnehmen. Allerdings kostet uns die Aktion bisher deutlich mehr als das Zehnfache dieser Summe. Und da uns solche Aktionen nicht ruinieren, sondern im Gegenteil ökonomisch entlasten und neue Spielräume für die redaktionelle und verlegerische Arbeit erschließen sollen, muß am Ende für die Gegenfinanzierung neben den Spenden vor allem eine ausreichende Zahl neuer Abonnements stehen. Je mehr solcher Abos wir abschließen, desto besser können wir unsere journalistischen Stärken ausbauen, desto größer unsere Möglichkeiten für weitere Werbeaktivitäten, desto weniger werden wir beispielsweise durch Prozesse erpreßbar. Die wichtigsten Voraussetzungen dafür, daß diese Rechnung aufgeht, ist eine gute Zeitung und das Engagement ihrer Leserinnen und Leser. Von daher haben wir eigentlich gute Karten.
Verlag, Redaktion, Genossenschaft
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
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