Aus: Ausgabe vom 16.09.2006, Seite 4 / Inland
Klinikum Duisburg: Kündigung war nicht rechtens
Duisburg. Auch im sechsten Kündigungsschutzverfahren gegen Gewerkschafter am Klinikum Duisburg hat die Klinikleitung am Donnerstag vor dem Arbeitsgericht eine Niederlage hinnehmen müssen. Sie hatte versucht zu beweisen, daß die betroffene Kollegin als »Rädelsführerin« an einer Protestaktion gegen die Maßregelung von Krankenpflegeschülerinnen am 20.März fristlos gekündigt werden konnte. Nach Ansicht des Gerichts war die Kündigung nicht gerechtfertigt.
(jW)
(jW)
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