Aus: Ausgabe vom 25.10.2006, Seite 4 / Inland
Gericht erlaubt Flüge über Chemiefabrik
Kassel. Am Flughafen Frankfurt am Main sollen künftig Flugzeuge über das Ticona-Chemiewerk fliegen dürfen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel wies am Dienstag eine Klage des Unternehmens gegen die Flugrouten ab.
Für eine geplante Landebahn hat das Luftfahrtbundesamt Flugrouten festgelegt, die über das Chemiewerk führen. Das Unternehmen sieht darin einen Verstoß gegen die EU-Richtlinie »Seveso II«, die Mindestabstände zwischen Verkehrswegen und sogenannten Störfallanlagen vorschreibt.
Wie der VGH entschied, sei die Richtlinie aber auf Flugrouten nicht anwendbar. Diese seien keine genau festgelegten Verkehrsflächen, sondern lediglich »Verhaltensvorschriften für Piloten und Fluglotsen«.
(AFP/jW)
Für eine geplante Landebahn hat das Luftfahrtbundesamt Flugrouten festgelegt, die über das Chemiewerk führen. Das Unternehmen sieht darin einen Verstoß gegen die EU-Richtlinie »Seveso II«, die Mindestabstände zwischen Verkehrswegen und sogenannten Störfallanlagen vorschreibt.
Wie der VGH entschied, sei die Richtlinie aber auf Flugrouten nicht anwendbar. Diese seien keine genau festgelegten Verkehrsflächen, sondern lediglich »Verhaltensvorschriften für Piloten und Fluglotsen«.
(AFP/jW)
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