Aus: Ausgabe vom 26.10.2006, Seite 4 / Inland
Mieter haftet für schlechte Beratung
Karlsruhe. Mieter müssen die Folgen einer fehlerhaften Rechtsberatung eines Mietervereins selbst tragen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Die Karlsruher Richter erklärten damit eine Wohnungskündigung durch einen Vermieter für rechtskräftig, nachdem der Mieter nach einer entsprechenden Beratung keine Vorauszahlungen für die Nebenkosten mehr geleistet hatte. Der Mieter hatte die Einstellung der Zahlungen damit begründet, daß ihm keine Belege zugesandt worden seien. Tatsächlich sind Vermieter aber nicht dazu verpflichtet, dem Mieter die Belege zu schicken.
Zuvor hatte bereits das Amtsgericht Herne-Wanne der Räumungsklage des Vermieters stattgegeben. Begründung: Es sei das Risiko des Mieters, wenn er sich auf den möglicherweise fehlerhaften Rat eines Mieterschutzvereins verlasse. Das Landgericht Bochum hatte dem jedoch widersprochen. Die Karlsruher Richter folgten wiederum der Auffassung des Amtsgerichts.
(AP/jW)
Zuvor hatte bereits das Amtsgericht Herne-Wanne der Räumungsklage des Vermieters stattgegeben. Begründung: Es sei das Risiko des Mieters, wenn er sich auf den möglicherweise fehlerhaften Rat eines Mieterschutzvereins verlasse. Das Landgericht Bochum hatte dem jedoch widersprochen. Die Karlsruher Richter folgten wiederum der Auffassung des Amtsgerichts.
(AP/jW)
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