Aus: Ausgabe vom 26.10.2006, Seite 2 / Inland
Mit Versammlungsrecht gegen Neonazidemos
Potsdam. Brandenburg verbietet Neonaziaufmärsche an Grabstätten wie dem Waldfriedhof in Halbe. Der Landtag verabschiedete am Mittwoch in Potsdam ein neues Versammlungsgesetz, das am 31. Oktober in Kraft treten wird. Für Deutschlands größten Soldatenfriedhof in Halbe legt es eine Art Bannmeile fest. Das Gesetz wurde mit großer Mehrheit beschlossen, lediglich die Abgeordneten der rechtsextremen DVU stimmten dagegen.
Mit dem Gesetz nutzt Brandenburg als erstes Bundesland entsprechende Möglichkeiten nach der Föderalismusreform. In dem Gesetz heißt es, öffentliche Versammlungen seien auf Gräberstätten sowie in deren unmittelbarer Nähe verboten. Ausnahmen sind nur möglich, wenn nicht »das Unrecht einer Gewaltherrschaft geleugnet« werden soll.
(ddp/jW)
Mit dem Gesetz nutzt Brandenburg als erstes Bundesland entsprechende Möglichkeiten nach der Föderalismusreform. In dem Gesetz heißt es, öffentliche Versammlungen seien auf Gräberstätten sowie in deren unmittelbarer Nähe verboten. Ausnahmen sind nur möglich, wenn nicht »das Unrecht einer Gewaltherrschaft geleugnet« werden soll.
(ddp/jW)
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