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Aus: Ausgabe vom 28.10.2006, Seite 13 / Feuilleton

Bundesgerichtshof gegen Lafontaine

Der Fraktionsvorsitzende der Linkspartei im Bundestag Oskar Lafontaine hat seinen langjährigen Rechtsstreit mit dem Autovermieter Sixt verloren. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies am Freitag Lafontaines Klage gegen die von ihm nicht genehmigte Verwendung seines Bildes für eine Autowerbung zurück. Nach Lafontaines Rücktritt als SPD-Vorsitzender und Finanzminister im März 1999 hatte Sixt in überregionalen Tageszeitungen eine doppelseitige Anzeige geschaltet. Darauf waren Porträtaufnahmen der 16 Mitglieder des damaligen SPD-Grünen-Kabinetts zu sehen; das Foto Lafontaines war durchgestrichen. Darunter stand: »Sixt verleast auch Autos für Mitarbeiter in der Probezeit«. Wegen der Verwendung seines Bildnisses verlangte der Politiker von Sixt 250000 Euro als Honorar für eine »fiktive Lizenz«. Das Oberlandesgericht Hamburg sah Lafontaines Recht am eigenen Bild verletzt, setzte das »übliche Honorar« aber auf 100000 Euro fest, wogegen Sixt in Revision gegangen war. Der Sixt-Anwalt betonte vor dem BGH, Lafontaine sei zum Zeitpunkt der Anzeige »noch Minister« gewesen. Als Minister habe Lafontaine sein Bild nicht vermarkten dürfen. Dem hielt die Anwältin Lafontaines entgegen, es sei »nicht unstreitig«, ob Lafontaine zum Zeitpunkt der Anzeige noch Minister war. Das Foto sei zudem »nicht bloßes Beiwerk, sondern der Aufhänger der Anzeige« gewesen.

(AFP/ddp/jW)

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