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Aus: Ausgabe vom 28.10.2006, Seite 16 / Aktion

»Ich finde mich in der jungen Welt wieder!«

Umsteiger/in der Woche (1)
Interview: Carolin Teuber

Umsteiger/in der Woche: Heute Dennis Jessa (18) aus Delmenhorst, hat sich nach seinem dreiwöchigen Probeabonnement für ein Normalabo entschieden

* An dieser Stelle wollen wir Ihnen Menschen vorstellen, die umgestiegen sind: Vom Test­abo auf das Voll­abo, vom Sozial- auf das Normalabo, vom Normal- auf das Soliabo, vom Internet- auf das Print­abo. Melden Sie sich auch, falls Sie selbst gerade erst umgestiegen sind. Hinweise bitte per E-Mail an abo@jungewelt.de oder telefonisch unter 030/536355-80.

Wie haben Sie zur jungen Welt gefunden?

Meine Freundin hat mir von der jW erzählt, da sie ein Testabo hatte. Wir haben immer zusammen die Zeitung gelesen, wodurch ich mich schnell für ein eigenes Testabo entschieden habe, aus dem ich anschließend ein Normalabo machte. Wenn man einmal Ihre Zeitung gelesen hat, möchte man sie einfach für immer haben!

Was war der Anstoß für Ihre Entscheidung?

Ich finde, andere Zeitungen manipulieren und verfälschen, sie haben mir inhaltlich nichts zu bieten. Die junge Welt liefert vielfältige Informationen, die ich woanders nicht finde. Sie beleuchtet ökonomische Aspekte, die andere Zeitungen auslassen. Ich finde mich in der jungen Welt einfach wieder.

Haben Sie Kritikpunkte oder Verbesserungsvorschläge?

Im Moment gibt es nichts, das ich kritisieren würde. Allerdings wünsche ich mir, daß noch mehr Werbung für die junge Welt gemacht wird. Ohne die Gutscheine hätte ich wahrscheinlich leider nie von der jungen Welt erfahren. Und falls es jemals Fahnen mit dem junge Welt-Logo geben sollte, würde ich sie mir sofort hinten an mein Fahrrad binden.

Interview: Carolin Teuber

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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